Was sollten Sie jetzt tun?
1
1

Persönliche Kommunikation einstellen
Antrag abgelehnt? Lassen Sie sich auf keinen umfangreichen Schriftverkehr mit Ihrem Versicherungsunternehmen ein. So vermeiden Sie vorprogrammierte Fehler, die Sie am Ende Ihren wertvollen Versicherungsschutz kosten können.
2
2

Hilfe von Spezialisten einholen
Udo von Langsdorff ist Fachanwalt und Autor mit umfangreicher Expertise aus langjähriger Tätigkeit für renommierte Medizinrechtskanzleien. Lassen Sie sich von Experten helfen.
3
3

Einspruch erheben - ohne Streit
Durch die vorausschauende Formulierung von Rechtswahlklauseln und besonders vertraglich konfliktanfälligen Bestimmungen können kostspielige Gerichtsverfahren vermieden werden. Wir klären auf und reduzieren das Streitpotenzial.
Ihr Ansprechpartner

FACHANWALT
Udo von Langsdorff
Fachanwalt für Medizinrecht, ist seit Jahren ausschließlich auf dem Gebiet des Medizinrechts tätig. Vor Gründung der Kanzlei von Langsdorff & Dudek war er in renommierten Medizinrechtskanzleien als Außensocius sowie als Justitiar der Kassenzahnärztlichen Vereinigung, Land Brandenburg, tätig und brachte jeweils seine medizinrechtliche Erfahrung ein.
1
Warum Ihre Erfolgschancen mit uns größer sind
Juristische Exzellenz kombiniert mit menschlicher Verbundenheit und einem einzigartigen Netzwerk – dafür steht Von Langsdorff & Dudek aus Berlin. Engagement aus Freude und Leidenschaft kann weder beauftragt noch trainiert werden. Wir haben dieses Feuer in unserer DNA. Erfahrenes Rechtsgespür mit Verstand und Empathie macht uns zu Ihrem kompetenten Partner.
Häufige Fragen unserer Mandanten
Vorliegend reichen ärztliche Atteste, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Schwerbeschädigtennachweise sowie ärztliche Befundberichte und Gutachten von Krankentagegeldversicherern, die möglicherweise auch noch zum selben Versicherungskonzern der BU-Versicherung gehören, nicht aus, den Nachweis des Versicherungsfalls der Berufsunfähigkeit oberhalb der vereinbaren Leitungsgrenze zu führen.
Zusammengefasst ist die Berufsunfähigkeitsversicherung eine Versicherung für den Fall, dass die versicherte Person im Berufsleben nicht mehr funktioniert. Wesentliches Kriterien sind daher die Funktions–und Leistungs-bzw. Belastungsfähigkeit. Es muss somit eine zumindest gemäß den
Versicherungsbedingungen mindestens 50-prozentige berufliche Funktionsunfähigkeit vorliegen. Diese ist verwirklicht, wenn die versicherte Person mit
der ihr verbliebenen Leistungsfähigkeit die beruflichen Anforderungen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt bedienen kann.
Von dem Leistungsfall in der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente, die ausschließlich auf den Rückgang und dessen zeitlichen Ausmaß der arbeitstäglichen Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt abzielt, unterscheidet sich die spezielle vertraglich ausgestaltete Berufsunfähigkeit mit ihrem konkreten Berufsbezug grundlegend. Entscheidungen von Leistungsträgern und Gerichten in der gesetzlichen Rentenversicherung kommt keine Indizwirkung für Entscheidungen auf dem Gebiet der speziellen privatrechtlich ausgerichteten Berufsunfähigkeitsversicherung zu.
Die Berufsunfähigkeit ist in ihren Bedingungen gemäß der vertraglichen Definition ein eigenständiger juristischer Begriff, der eine Kombination aus rechtlichen, medizinischen und auch berufsbezogenen Aspekten umfasst. Vielmehr geht es darum, wie sich gesundheitliche Beeinträchtigungen konkret auf die reale Berufsausübung auswirken.
Damit dies beurteilt werden kann, muss konkrete Arbeitsumfeld der versicherten Person dargestellt werden und aufgezeigt werden, wie es tatsächlich beschaffen ist und welche beruflichen Anforderungen an die versicherte Person konkret gestellt werden. Erst dann kann beurteilt werden, wie sich die gesundheitlichen Beeinträchtigungen in einer konkreten Berufsausübung der versicherten Person auswirken.
Auch wenn sie eine BU-Rente beziehen, können Sie in speziellen Fallkonstellationen weiterhin eine berufliche Tätigkeit in einem anderen, ihrem alten Beruf nicht „vergleichbaren“ beruflichen Umfeld ausüben oder sogar unter speziellen Voraussetzungen in ihrem alten in gesunden Tagen ausgeübten Beruf weiter agieren.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung, da diesbezüglich häufig Fehler gemacht werden, die Ihnen später auf die Füße fallen können. Denn tatsächlich handelt es sich ja um eine sehr komplexe und schwierige Spezialmaterie, die sowohl medizinische, als auch rechtliche und auch insbesondere berufskundliche Spezialkenntnisse erfordert und stark von der Rechtsprechung geprägt ist. Aufgrund der Komplexität und der verschiedenen
Themenbereiche aus Recht, Medizin und Berufskunde ist es dann häufig geboten, dass wir nochmals Kontakt mit ihren behandelnden Ärzten, Ihrem Arbeitgeber und auch ihrem ehemaligen beruflichen Umfeld aufnehmen müssen, damit Sie dann nachhaltige Beweismittel für die Durchsetzung Ihres versicherungsrechtlichen Leistungsfalles in den Händen halten.
Häufig gibt es auch Fallkonstellationen, in denen der BU-Versicherer bewusst eine abschließende Entscheidung vermeidet. Er versucht dann häufig entweder mit Kulanzvereinbarungen oder allgemeinen Regulierungsvereinbarungen eine abschließende Erledigung des Versicherungsfalles durch-und umzusetzen. Gelegentlich agiert der BU- Versicherer auch mit befristeten Leistungsanerkenntnissen, die allerdings häufig gegen die vereinbarten Versicherungsbedingungen verstoßen. Grundsätzlich kann man festhalten, dass sowohl Kulanz- als auch allgemeine Regulierungsvereinbarungen überwiegend rechtsmissbräuchlich sind. Häufig sind auch die befristeten Leistungsanerkenntnisse nicht rechtswirksam, da sie den vertraglichen Regelungen widersprechen. Hierzu ist es geboten, dann schnellstmöglich zu reagieren, da auch rückwirkend noch BU-Rentenansprüche geltend gemacht werden können, wenn die Rechtsunwirksamkeit der Befristung nachgewiesen werden kann.